Klassenelternbeirat
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse wählen zu Schuljahresbeginn beim ersten Elternabend ihre zwei Elternvertreterinnen bzw. Elternvertreter. Beide haben Sitz und Stimme im Elternbeirat. Die Elternvertreterinnen bzw. Elternvertreter nehmen offiziell die Interessen der Eltern ihrer Klasse wahr und haben beide Sitz und Stimme im Elternbeirat. Deren Rechte und Pflichten sind im Schulgesetz festgelegt. Die Elternbeiräte laden zu den Klassen-Elternabenden ein und leiten.
Themen können sein:
Bei Zustimmung der Eltern (Datenschutz) Erstellung von Klassenlisten mit Kontaktdaten und E-Mail-Adressen für Rundmails von Klasseninfos sowie Infos des Schulelternbeirates.
Schulelternbeirat
Die Klassen-Elternvertreterinnen und -vertreter bilden den Schulelternbeirat. Aus dem Schulelternbeirat wird alle zwei Jahre eine Vorsitzende/ein Vorsitzender und eine Vertreterin/ein Vertreter gewählt. Die Vorsitzende bzw. der Vorsitzende nimmt offiziell die zumeist klassenübergreifenden Interessen bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit aller Eltern der Schule sowie alle Interessen der Elternvertreterinnen und -vertreter wahr. Sie bzw. er arbeitet eng mit der Schulleitung, dem Förderverein und anderen Gremien zusammen. Außerdem nimmt sie bzw. er an Gesamtkonferenzen teil. Die Rechte und Pflichten sind im Schulgesetz geregelt.
Die bzw. der Schulelternbeiratsvorsitzende leitet die Schulelternbeiratssitzung, welche insbesondere der Unterrichtung und Aussprache folgender Themen dienen:
Schulkonferenz
In der Schulkonferenz arbeiten Schulleitung mit gewählten Lehrkräften und Eltern zusammen. Die Wahl der Schulkonferenzteilnehmerinnen und -teilnehmer findet alle zwei Jahre statt. Zur Wahl können alle Eltern der Schule (auch unabhängig der Funktion als Klassenelternvertreter) kandidieren. Die Schulkonferenz entscheidet über wichtige Schulbelange. Bestimmte Beschlüsse, welche die Schule betreffen, müssen von der Schulkonferenz bestätigt werden, in anderen Fällen muss die Schulkonferenz angehört werden. Sie kann Anregungen und Empfehlungen geben, die dann in den zuständigen Gremien beraten werden. Genaueres ist im Schulgesetz festgelegt.